Vermittlung im Finanzbereich
Vermittlung im Finanzbereich
Vermittlung im Finanzbereich
Die Steuerpflichtige ist als Vermögensverwalterin tätig. Im Rahmen einer Kontrolle im Oktober 2020 stellte die ESTV unter anderem fest, dass die Steuerpflichtige Erlöse für über andere Banken abgewickelte Transaktionen als von der Steuer ausgenommen abrechnete. Die ESTV qualifizierte diese Umsätze indes als zum Normalsatz steuerbar. Die Steuerpflichtige hielt dafür, dass ihr Entgelt für Transaktionen am Kapitalmarkt von der Steuer ausgenommen sei.
Gemäss dem Vermögensverwaltungsvertrag erteilt der Vermögensverwaltungskunde der Beschwerdeführerin den Auftrag zur selbständigen Verwaltung (d.h. im Namen und auf Rechnung des Vermögensverwaltungskunden) der von ihm bezeichneten Vermögenswerte bei einem bestimmten Finanzinstitut und erteilt der Beschwerdeführerin alle für die Ausführung dieses Auftrags erforderlichen Vollmachten und Unterschriftsrechte über Konten und Depots, etc. Die Beschwerdeführerin erhält für ihre Vermögensverwaltungstätigkeit im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrags vom Vermögensverwaltungskunden folgende Entschädigung(en): Der Vermögensverwaltungskunde bezahlt der Beschwerdeführerin Courtagen in Höhe von 1,2 % des Transaktionswertes. Die...
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