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Vorsteuerkürzung

Vorsteuerkürzung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Vorsteuerkürzung

Die Steuerpflichtige betreibt ein Medienunternehmen, das die Verbreitung und Publikation von Nachrichten bezweckt. Sie war während der hier relevanten Steuerperioden (2014-2015) im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen bei der ESTV eingetragen.

Im September 2019 führte die ESTV bei der Mehrwertsteuergruppe, deren Mitglied die Steuerpflichtige zu diesem Zeitpunkt war, eine Mehrwertsteuerkontrolle betreffend die Steuerperioden 2014 bis 2018 durch. Anlässlich dieser Kontrolle stellte die ESTV fest, dass die Steuerpflichtige in den Steuerperioden 2014 und 2015 eine Vorsteuerkürzung unterlassen habe.

Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die ESTV die Vorsteuerabzugskürzungen zu Unrecht gestützt auf Art. 75 Abs. 2 MWSTV vorgenommen habe. Insbesondere die teleologische Auslegung des Postgesetzes (PG) und der Postverordnung (VPG) sprächen dafür, dass mit den Beiträgen nicht Versandkosten ersetzt werden sollten, sondern im gegebenen Anwendungsbereich insgesamt die Pressevielfalt, und damit letztendlich die Meinungsvielfalt, erhalten werden solle. Eine objektbezogene Vorsteuerkürzung nach Art. 75 Abs. 2 MWSTV, begrenzt auf das Objekt der Zustellleistungen der...

iusNet StR 25.09.2023

 

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