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Rückzahlung fälschlicherweise zurück erstatteter Verrechnungssteuer

Rückzahlung fälschlicherweise zurück erstatteter Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer

Rückzahlung fälschlicherweise zurück erstatteter Verrechnungssteuer

Am 13. Januar 2011 reichte A mit dem Formular 82 I einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Höhe von CHF 4'550'000.-. Diese wurde von der B AG mit Sitz in GE in den auf den Dividenden der Jahre 2008 und 2009 abgeführt. Auf dem Formular gab A eine Adresse in England an. Die ESTV erstattete diesen Betrag am 20. Juni 2011 nach einer summarischen Prüfung.

Am 12. August 2012 reichte A eine zweites Gesuch ein und forderte die Verrechnungssteuer in Höhe von CHF 1‘174‘491.80 zurück, welche auf den Dividendenausschüttungen 2010 von der B AG, D AG und E AG abgeführt worden ist. Die ESTV forderte A auf, das Formular für Anträge von in England ansässigen Personen auszufüllen und Angaben zu seiner steuerlichen Situation in England zu machen. A machte geltend, er sei in England nicht ansässig und werde deshalb nur auf dem nach England eingeführten Einkommen besteuert ("remittance basis"). Er sei allerdings aufgrund seiner US-Staatsangehörigkeit auch in den USA auf seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig.

Am 3. Mai 2013 verlangte die ESTV von A den Nachweis, dass die Voraussetzungen von "Artikel 4, zweiter Satz" des DBA CH-USA erfüllt sind. Die ESTV teilte...

iusNet StR 15.02.2021

 

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