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Der Zeitpunkt der Besteuerung eines simulierten Darlehens

Der Zeitpunkt der Besteuerung eines simulierten Darlehens

Jurisprudence
Direkte Steuern

Der Zeitpunkt der Besteuerung eines simulierten Darlehens

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Inhaber der D AG, die nicht mehr operativ tätig ist. Das einzige Aktivum der D AG ist ein Darlehen an den Beschwerdeführer. Die Veranlagungsbehörde qualifizierte dieses Aktionärsdarlehen in der Steuerperiode 2017 als simuliertes Darlehen und veranlagte daher beim Beschwerdeführer die Darlehensschuld als verdeckte Gewinnausschüttung. Zudem verneinte die Veranlagungsbehörde der Abzug der Darlehenszinsen vom steuerbaren Einkommen. Das Steuerrekursgericht als Vorinstanz wies die Beschwerde ab und bestätigte damit die Aufrechnung des simulierten Darlehens als geldwerte Leistung in der Steuerperiode 2017. Mit der vorliegenden Beschwerde anerkennt der Beschwerdeführer die Qualifikation als simuliertes Darlehen, allerdings beantragt er die steuerliche Korrektur in den Steuerperioden 2005 bis 2008 bzw. eventualiter in der Steuerperiode 2012.

Erwägungen

Die Beurteilung, ob ein Darlehen simuliert ist, hat meist anhand von Indizien zu erfolgen. Eine Simulation ist allerdings nur anzunehmen, wenn klare Indizien für eine Simulation sprechen. Gemäss dem BGr sprechen folgende Kriterien für eine...

iusNet StR 29.08.2022

 

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