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simuliertes Darlehen

Wann gilt ein Darlehen an eine nahestehende Person als simuliert?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich prüft, ob ein Darlehen von einer GmbH an seinen Mehrheitsgesellschafter als simuliert zu qualifizieren ist. Für dieses Darlehen anerkannte der Beschwerdeführer gegenüber dem Kantonalen Steueramt Zürich eine Rückzahlungsvereinbarung, weshalb das Steueramt auf eine steuerliche Korrektur zunächst verzichtete. Streitig war neben dem Verstoss gegen die Rückzahlungsvereinbarung insbesondere, ob ein Rückzahlungswille bestand. Das Steuerrekursgericht hält fest, dass alleine aus der Verletzung der Rückzahlungsvereinbarung nicht ohne Weiteres auf einen fehlenden Rückzahlungswillen des Beschwerdeführers bzw. auf ein nachträglich simuliertes Darlehen geschlossen werden kann.
iusNet StR 24.04.2024

Der Zeitpunkt der Besteuerung eines simulierten Darlehens

Jurisprudence
Direkte Steuern

SB.2021.00102, SB.2021.00103

Wann qualifiziert ein Aktionärsdarlehen als simuliertes Darlehen? Das VGr setzt sich mit dieser Frage im vorliegenden Entscheid auseinander und prüft in diesem Zusammenhang auch, welcher Steuerperiode das simulierte Darlehen hinzuzurechnen ist, da der Beschwerdeführer im Vergleich zur Vorinstanz die steuerliche Hinzurechnung in anderen Steuerperioden beantragt.
iusNet StR 29.08.2022

Simuliertes Darlehen

Éclairages
Direkte Steuern

2C_295/2020

Das BGr hat eine Anzahl von Kriterien entwickelt, bei deren Vorliegen ein Aktionärsdarlehen als geldwerte Leistung zu qualifizieren ist. Das ist u.a. dann der Fall, wenn das gewährte Darlehen durch den Gesellschaftszweck nicht abgedeckt oder im Rahmen der gesamten Bilanzstruktur ungewöhnlich ist. Diese Kriterien sind vorliegend erfüllt.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2020

Aufrechnung simulierter Darlehen

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_295/2020

Im Rahmen einer Kapitalerhöhung der AG des Steuerpflichtigen zeichnete seine Mutter Inhaberaktien. Liberiert wurden die Aktien durch Sacheinlage von Inhaberschuldbriefen, die zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgestellt waren. Das BGr bestätigt, dass der Fall nicht vergleichbar ist mit einer Teilliberierung, da die AG nach der Sacheinlage über die Darlehensforderung verfügen konnte. Im Verzicht auf die Rückzahlung der Darlehensforderung liegt steuerbarer Beteiligungsertrag vor.
iusNet StR 22.10.2020