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Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Grundstückgewinnsteuer bei verbundenen Unternehmen
Der Anschaffungspreis ist nicht als wertvermehrende Aufwendung bei der Grundstückgewinnsteuer anrechenbar, wenn zwischen verbundenen Unternehmen Gewinnverschiebungen stattfinden.
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Feststellung des Ersatzwertes bei einer wirtschaftlichen Handänderung durch amtliches Gutachten
Von einem amtlichen Gutachten darf nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden.
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