Geldwerte Leistung im Rahmen von gruppeninternen Geschäften
Im eigenen Namen ausgeführte Geschäfte werden vermutungsweise auch auf Rechnung der handelnden Person abgeschlossen. Das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses ist zu beweisen, wobei bei internationalem Sachverhalt eine strengere Prüfung gilt.
Nachträgliche Ablehnung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Eine korrekte und spontane Deklaration einer Dividende in der Steuererklärung ist Voraussetzung für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer nach Art. 23 VStG.
Verwirkung des Anspruches auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ist verwirkt, wenn mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte oder Vermögen, woraus solche Einkünfte fliessen, der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben werden.