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Nachträgliche Ablehnung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Nachträgliche Ablehnung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer

Nachträgliche Ablehnung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Das KStA TI veranlagte bei den Ehegatten A eine Dividende, die sie von der C AG erhalten hatten und gewährte die Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Die ESTV teilte dem KStA TI sodann mit, dass ihre Überprüfung ergeben habe, dass die von der C AG an die Ehegatten A gezahlte Dividende nicht spontan deklariert worden sei, weshalb die Verrechnungssteuer zu Unrecht erstattet wurde und rückgängig gemacht werden solle (Art. 57 Abs. 3 und 58 Abs. 1 DBG). Das KStA TI eröffnete den Ehegatten unter Berufung auf die ESTV einen Berichtigungsentscheid, in welchem die Verrechnungssteuer auf der Dividende nicht mehr gewährt wurde. Dieser Entscheid wurde von den kantonalen Vorinstanzen gutgeheissen.

Die einschlägige Rechtsprechung bestätigt, dass der Steuerpflichtige die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte oder die Vermögenswerte, aus denen sie stammen, selber deklarieren muss, da der Erstattungsanspruch sonst nicht gewährt werden kann (E. 3.1. mit Hinweisen auf zahlreiche Entscheide).  

Die Vorinstanz stellte fest, dass die Berichtigung vom KStA TI korrekt war, zum einen, weil die Behörden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gehandelt und...

iusNet StR 11.02.2019

 

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