iusNet

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Erhebliche Tatsachen

erhebliche Tatsachen

Keine Revision zur Behebung prozessualer Versäumnisse

Jurisprudence
Direkte Steuern
Möchte die steuerpflichtige Person eine rechtskräftige Ermessensveranlagung des Sitzkantons wegen Verletzung des Verbotes der interkantonalen Doppelbesteuerung vor das Bundesgericht tragen, muss sie die ihr an sich genehme Veranlagung am Nebensteuerdomizil anfechten.
iusNet StR 29.11.2021

Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern kann nicht mittels Revision abgeändert werden, wenn bei der Veranlagungsverfügung der direkten Bundessteuern tiefere Ermessenszuschläge vorgenommen werden. Es liegen keine neuen erheblichen Tatsachen vor, sondern eine andere Beweiswürdigung.
iusNet StR 28.06.2021

Verwirkung des Rechtes auf Anfechtung einer kantonalen Veranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung verwirkt ein Steuerpflichtiger das Recht zur Anfechtung einer (rechtskräftigen) kantonalen Veranlagung, wenn er seine Steuerpflicht im einen Kanton in Kenntnis des kollidierenden Steueranspruchs des anderen Kantons vorbehaltlos anerkennt. Von einer vorbehaltlosen Anerkennung ist insbesondere auszugehen, wenn sich die Steuerpflichtige der Veranlagung ausdrücklich oder stillschweigend unterwirft, die geforderten Steuerbeträge vorbehaltlos bezahlt und die Einsprache bzw. Einlegung weiterer Rechtsmittel unterlässt.
iusNet StR 18.11.2019