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erhebliche Tatsachen

Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern kann nicht mittels Revision abgeändert werden, wenn bei der Veranlagungsverfügung der direkten Bundessteuern tiefere Ermessenszuschläge vorgenommen werden.
iusNet StR 28.06.2021

Verwirkung des Rechtes auf Anfechtung einer kantonalen Veranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Kanton, der die für die Steuerpflicht erheblichen Tatsachen kennt oder kennen kann und dessen ungeachtet mit der Erhebung des Steueranspruchs ungebührlich lange zuwartet, verwirkt sein Besteuerungsrecht, wenn aufgrund des entsprechenden Steuerbezugs ein anderer Kanton zur Rückerstattung von Steuern verpflichtet werden müsste, die dieser formell korrekt, in guten Treuen und in Unkenntnis des kollidierenden Steueranspruchs bezogen hat.
iusNet StR 18.11.2019