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Kapitalsteuer

Besteuerung einer kollektiven Kapitalanlage mit direkt gehaltenen Immobilien

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das StHG schreibt dem kantonalen Gesetzgeber keine Bewertungsmethode zur Bestimmung des Verkehrs-/Ertragswerts vor. Es überlässt den Kantonen einen grossen Spielraum bei deren kantonalen Ausgestaltung und Umsetzung. Die von einem Anlagefonds direkt gehaltenen Liegenschaften sind nach den für natürliche Personen geltenden Vorschriften und nicht nach den spezifischen Buchführungsvorschriften des KAG und seiner Ausführungsbestimmungen zu bewerten.
iusNet StR 25.07.2023

Grenzüberschreitende Verlagerung von Geschäftsaktivitäten

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Die Geschäftsstrukturen der international tätigen Unternehmen und die internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen stehen in einem Verhältnis gegenseitiger Wechselwirkungen zueinander. In diesem dynamischen Umfeld hat die Schweiz im Zuge der Unternehmenssteuerreform (STAF) neu ein Zuzugsregime eingeführt und die Wegzugsbesteuerung teilweise neu kodifiziert. Damit wurde eine wesentliche Hürde für zuzugswillige Kapitalunternehmen und inländische Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten repatriieren wollen, eliminiert und die beabsichtigte Förderung der Standortattraktivität erreicht. Nicht gelöst wurde die Problematik der importierten Reserven im Bereich der Verrechnungssteuer. Hier wäre eine konkrete Regelung zu begrüssen.
SJZ-RSJ 16-17/2021 | S. 809