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Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen

Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars

Jurisprudence
Direkte Steuern
Zu beurteilen war der Lebensmittelpunkt eines Ehepaars. Bei verheirateten Personen geht man davon aus, dass sie einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt und damit einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Dabei entfalten in früheren Steuerperioden getroffene Veranlagungen grundsätzlich keine Rechtskraft.
iusNet StR 28.06.2021

Tatbestandsvermutung für Steuerwohnsitz

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Einklang mit den allgemeinen Beweislastregeln sind die zur Annahme des Steuerwohnsitzes führenden Umstände als steuerbegründende Tatsachen von den Steuerbehörden nachzuweisen. Dabei anerkennt das BGr verschiedene tatsächliche Vermutungen, welche den Zustand der Beweislosigkeit nicht eintreten lassen.
iusNet StR 17.04.2020

Wegfall der Arbeitstätigkeit führt nicht zwingend zur Verlegung des Steuerdomizil

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr heisst eine Beschwerde gut, wonach die Beschwerdeführer ihren Wohnsitz im Kt NW hatten. Einzig aus dem Wegfall der beruflichen Tätigkeit des Ehemannes im Kt NW kann nicht angenommen werden, die Ehegatten hätten ihren Wohnsitz in den Kt SO zurück verlegt.
iusNet StR 21.01.2020

Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz oder Deutschland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Den Pflichtigen ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass sie ihren Wohnsitz bereits per 2012 nach Deutschland verlegt hatten, obschon sie für die Steuerperiode 2013 noch eine Steuererklärung im Kt TI eingereicht haben, welche sie an ihrem bisherigen Wohnsitz im Kt TI unterzeichnet hatten.
iusNet StR 21.01.2020

Widerruf einer Verfügung durch das Steueramt infolge Scheinwohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Kt SZ informierte den Kt BL über den gegenüber den Beschwerdeführern verfügten Widerruf der Veranlagung und teilte BL mit, dass er das Ehepaar rückwirkend infolge eines blossen Scheindomizils wieder aus der Steuerpflicht genommen habe. Die Ehegatten konnten den neuen Wohnsitz nicht aufzeigen.
iusNet StR 18.11.2019