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Steuerrechtlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis

Steuerrechtlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerrechtlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis

Der Steuerpflichtige ist seit 2013 als Angestellter und Alleinaktionär der B AG als Anwalt in Zürich tätig. Er wohnte mit seiner Lebenspartnerin in einer 4.5 Zimmer Wohnung in Zürich. Per Ende 2013 meldete sich der Steuerpflichtige in den Kanton Schwyz ab, wo er eine möblierte 2.5 Zimmer Wohnung mietete.

Im Jahr 2019 erliess das KStA ZH einen Vorentscheid über die Steuerhoheit betreffend die Steuerperioden 2014 und 2015. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben ohne Erfolg.

Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. (E. 3.2.)

Der Steuerpflichtige rügt, dass die Vorinstanz lediglich daran anknüpfe, dass seine Lebenspartnerin weiterhin in der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung lebe und er sie finanziell unterstütze. Diese Umstand lasse nicht darauf schliessen, dass er in der Stadt Zürich wohnhaft sei, auch wenn er bis Ende 2016 für die Miete der Wohnung aufgekommen sei.

Die Vorinstanz erachtete die Wohnung im Kt SZ sowie den Mietzins von CHF 2'350 als Indiz, dass der Steuerpflichtige den Wohnsitz verlegt haben könnte, jedoch...

iusNet StR 26.07.2021

 

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