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Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz oder Deutschland

Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz oder Deutschland

Jurisprudence
Direkte Steuern

Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz oder Deutschland

Die Ehegatten A sendeten ihre Steuererklärung 2013, welche sie an ihrem Wohnort im Kt TI unterzeichnet hatten, an das Steueramt TI. Das Steueramt setzte die Steuerfaktoren im März 2015 fest.

Die Pflichtigen fochten die Besteuerung an mit der Begründung, dass sie ab 2012 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig seien. Die KStA TI lehnte die Einsprache ab mit der Begründung, die Pflichtigen seien im Kt TI ansässig und seien deshalb in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.

Das BGr prüft zunächst, ob die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz erfüllt sind und, wenn ja, ob das DBA CH-DE das Besteuerungsrecht der Schweizer Steuerbehörden einschränkt (E. 4.1).

Die Beweislast für die Existenz eines steuerlichen Hauptwohnsitzes als Grundlage der Steuerpflicht ist Sache der Steuerbehörden (Art. 123 Abs. 1 DBG). Der Steuerpflichtige hat jedoch eine Mitwirkungspflicht und muss über alle Elemente, die der Steuerpflicht zugrunde liegen, detailliert Auskunft geben (Art. 124 ff. DBG). Er muss insbesondere eine enge Beziehung zu dem Land, in dem er ansässig ist, glaubhaft machen (BGE 138 II 300 E...

iusNet StR 21.01.2020

 

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