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Periodizitätsprinzip

Die Besteuerung einer Freizügigkeitsleistung, deren Verwendung fraglich erschien

Jurisprudence
Direkte Steuern
Damit eine Freizügigkeitsleistung unbesteuert bleiben kann, muss die Kapitalzahlung wieder dem Vorsorgezweck zurückgeführt werden. Die Beschwerdeführer tätigten eine Rückerstattung der Freizügigkeitsleistung, bezogen diese kurz darauf aber wieder infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Das BGr erkennt, dass aufgrund der fehlenden Plan- und Regelmässigkeit keine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde.
iusNet StR 28.03.2022

Anwendung des Rentensatzes auf Nachzahlungen von IV- und BVG Renten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Pflichtige A hat im Jahr 2016 IV- und BVG Renten-Nachzahlungen erhalten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist der Rentensatz nach Art. 37 DBG auch auf Nachzahlungen von Sozialversicherungsrenten sowie auf pauschale Nachzahlungen der Invalidenrente von der Pensionskasse anwendbar.
iusNet StR 27.09.2021

Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Für eine Qualifikation von Anwalts- und Gerichtskosten als abziehbare Unterhalts- bzw. Liegenschaftsverwaltungskosten nach Art. 32 Abs. 2 DBG ist erforderlich, dass die Aufwendungen der Sicherung des Grundeigentums bzw. der Nutzung dienen. Die Abzugsfähigkeit von Verfahrenskosten hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige im entsprechenden Gerichtsverfahren mit allen Rechtsbegehren durchzudringen vermag. Es wird indes vorausgesetzt, dass das Verfahren nicht offensichtlich aussichtslos erscheint.
iusNet StR 12.05.2021

Ausserordentliche Abschreibung einer Forderung von einer Gruppengesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, dass nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden muss, dass der B SA mit Sitz in Luxemburg bzw. deren Betriebsstätte im Kt ZH schon im Jahr 2009 bekannt war, dass die seit Jahren angehäuften offenen Forderungen gegen die Gruppengesellschaft C nicht mehr erfüllt und die Insolvenz der C unabwendbar sein würde. Unter den gegebenen Umständen hätte die B SA schon vor den Steuerperioden 2010 und 2011 Abschreibungen der offenen Forderungen gegen die C vornehmen müssen.
iusNet StR 10.02.2020

Ausserordentliche Abschreibung einer Forderung von einer Gruppengesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, dass nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden muss, dass der B SA mit Sitz in Luxemburg bzw. deren Betriebsstätte im Kt ZH schon im Jahr 2009 bekannt war, dass die seit Jahren angehäuften offenen Forderungen gegen die Gruppengesellschaft C nicht mehr erfüllt würden und die Insolvenz der C unabwendbar sein würde. Unter den gegebenen Umständen hätte die B AS schon vor den Steuerperioden 2010 und 2011 Abschreibungen der offenen Forderungen gegen die C vornehmen müssen.
iusNet StR 21.01.2020

Auflösung nicht mehr notwendiger Rückstellungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei der direktsteuerlichen Behebung der nicht mehr gerechtfertigten Rückstellung handelt es sich um ein Recht und eine Pflicht der Veranlagungsbehörde, wodurch das Prinzip der Massgeblichkeit der Handelsbilanz durchbrochen wird. Direktsteuerlich herrscht in diesem Umfang folglich ein Aufwertungszwang. Verzichtet die buchführungspflichtige Person handelsrechtlich auf die Auflösung der nicht mehr begründeten Rückstellung, ändert dies nichts daran, dass die Auflösung steuerrechtlich zwingend vorzunehmen ist.
iusNet StR 02.09.2019