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Rückerstattungsanspruch

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration der Dividende

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Nichtdeklaration einer Dividende in der Steuererklärung kann zu einer Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs führen. Die Verwirkung tritt jedoch nicht ein, wenn die Nichtdeklaration fahrlässig erfolgte und durch den Steuerpflichtigen oder die Veranlagungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen korrigiert wird. Vorliegend hatte somit das BGr zu beurteilen, ob die Nichtdeklaration fahrlässig oder eventualvorsätzlich erfolgte.
iusNet StR 25.10.2021

Vorsätzliche oder fahrlässige falsche Deklaration von Dividenden

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Für die Beurteilung, ob Fahrlässigkeit im Sinne von Art 23 Abs. 3 VStG vorliegt, wendet das BGr die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung an. Danach liegt ein vorsätzliches Verhalten vor, wenn es hinreichend sicher erscheint, dass die Pflichtigen von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der gemachten Angaben Kenntnis hatten. Der vorliegende Fall wurde an die Vorinstanz zurückgewiesen, da die Vorinstanz nicht über den vorsätzlichen oder fahrlässigen Charakter der fehlerhaften Deklaration entschieden hat.
iusNet StR 21.01.2020

Verrechnung der Forderung auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit direkter Bundessteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die KStV GE verrechnete ihre Forderung betreffend die direkte Bundessteuer 2012 rechtswirksam mit der Forderung des Steuerpflichtigen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Nach Ansicht des BGr sind alle Voraussetzungen nach Art. 120 ff. OR für eine Verrechnung (i) des geschuldeten Betrags infolge Gutheissung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit (ii) der Forderung der KStV GE im Bereich der direkten Bundessteuer 2012 erfüllt. Dementsprechend ist der belastete Verzugszins zu annullieren.
iusNet StR 26.11.2019

Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Für die Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung von Art. 70d VStG spielt es keine Rolle, ob über den Rückerstattungsanspruch bereits in einer positiven Verfügung formell rechtskräftig entschieden worden ist. Solange sich die steuerpflichtige Person gegen die Rückforderung der gewährten Rückerstattung zur Wehr setzen kann, ist darüber noch nicht rechtskräftig entschieden worden.
iusNet StR 29.10.2019

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei einer Ermessenseinschätzung

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Gemäss bisherigem Art. 23 VStG und der damit zusammenhängenden Rechtsprechung muss der Steuerpflichtige die von der Verrechnungssteuer betroffenen Erträge oder die Vermögenswerte, aus denen sie stammen, selbst melden, andernfalls wird die Rückerstattung nicht gewährt. Die spontane Ankündigung kann entweder mit der Steuererklärung oder später erfolgen. Erfolgt die Ankündigung zu einem Zeitpunkt, an welchem die Steuerbehörden die entsprechenden Einkünfte und Vermögenswerte bereits berücksichtigt hat, ist die erforderliche Spontanität nicht gegeben.
iusNet StR 29.10.2019