Vorsätzliche oder fahrlässige falsche Deklaration von Dividenden
Vorsätzliche oder fahrlässige falsche Deklaration von Dividenden
Vorsätzliche oder fahrlässige falsche Deklaration von Dividenden
Die Ehegatten A haben in ihrer Steuererklärung 2016 in Formular 8 ("qualifizierte Private-Equity-Beteiligungen") eine Beteiligung von 25 % an der C SA mit einem Bruttoertrag von CHF 10'000.- und eine Beteiligung von 25 % an der D AG mit einem entsprechenden Bruttoertrag von CHF 15'000.- angegeben.
Das KStA TI forderte die Ehegatten auf, die Jahresabschlüsse der C AG und der D AG einzureichen, da zwischen den von ihnen erklärten Dividenden und den von den Gesellschaften tatsächlich ausgeschütteten Dividenden erhebliche Unstimmigkeiten bestanden. Auf ausdrückliche Aufforderung KStA TI haben die Steuerpflichtigen das Formular 103 ("Schweizerische Verrechnungssteuer auf Einkünfte aus Aktien, Partizipations- und Genussscheinen") für beide Gesellschaften eingereicht und gleichzeitig eine Anpassung ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2016 vorgenommen. Sie deklarierten neu einen (steuerpflichtigen) Ertrag aus den Wertpapieren von CHF 182'996.-, statt wie bisher.
In der Veranlagung hat das KStA TI die Verrechnungssteuer für die beiden qualifizierten Beteiligungen im Privatsektor auf CHF 8'750.-, wie ursprünglich deklariert, festgelegt. Die Rückerstattung der...
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