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Steuerbetrug

Hinterziehung durch faktischen Geschäftsführer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die vom faktischen Geschäftsführer veranlassten geldwerten Leistungen stellen bei diesem einen Reinvermögenszugang dar und sind steuerbar. Hat er diese nicht deklariert, obschon er ihre Steuerbarkeit erkannt hatte, hat er vorsätzlich Steuern hinterzogen. Die Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrug aufgrund desselben Sachverhalts wirkt sich strafmindernd aus.
iusNet StR 29.04.2019

Aufrechnung einer geldwerten Leistung aus fiktivem Darlehen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Es bestand Uneinigkeit darüber, ob die vom Beschwerdeführer gehaltene Gesellschaft eine Beteiligung lediglich treuhänderische übertragen erhalten hat. Die Steuerverwaltung stützte sich im Wesentlichen auf einen Vereinbarungsentwurf, welcher ausdrücklich die treuhänderische Aktienübernahme vorsah. Nach Auffassung des BGer war es ausreichend, dass die Vorinstanz aufgrund der Gesamtheit der vorgetragenen Sachverhaltsaspekte zur Überzeugung gelangt ist, dass die Übertragung treuhänderisch erfolgte.
iusNet StR 19.02.2019