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steuerrechtlicher Wohnsitz

Wegfall der Arbeitstätigkeit führt nicht zwingend zur Verlegung des Steuerdomizil

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr kommt mit Bezug auf die Arbeitssituation der Beschwerdeführer entgegen der Auffassung des StGr SO zum Schluss, dass in den Vorjahren trotz einer teilzeitlichen Erwerbstätigkeit beider Gatten ein Wohnsitz im Kt NW angenommen wurde. Einzig aus dem Wegfall der beruflichen Aktivitäten des Ehemannes, bei unveränderter Situation der Gattin, kann nicht auf das Wegfallen des bisherigen Domizils im Kt NW geschlossen werden.
iusNet StR 21.01.2020

Widerruf einer Verfügung durch das Steueramt infolge Scheinwohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Kt SZ informierte den Kt BL über den gegenüber den Beschwerdeführern verfügten Widerruf der Veranlagung und teilte BL mit, dass sie das Ehepaar rückwirkend infolge eines blossen Scheindomizils wieder aus der Steuerpflicht genommen habe. Den Ehegatten ist es nicht gelungen, entweder die endgültige Lösung der Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz im Kt BL, noch die Begründung des neuen Wohnsitzes im Kt SZ nachvollziehbar aufzuzeigen.
iusNet StR 18.11.2019

Interkantonale Doppelbesteuerung infolge Wohnsitzverlegung

Éclairages
Direkte Steuern
Für eine Wohnsitzverlegung genügt es nicht, die Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz zu lösen. Massgeblich ist vielmehr, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz begründet worden ist. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen. Nicht entscheidend ist deshalb in der Regel, wann der Steuerpflichtige sich am bisherigen Wohnort abgemeldet oder diesen verlassen hat.
Natalie Peter
iusNet StR 29.10.2019

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Steuerwohnsitz ist als steuerbegründende Tatsache grundsätzlich von den Steuerbehörden nachzuweisen. Der Steuerpflichtige ist jedoch zur Mitwirkung und namentlich zu umfassender Auskunftserteilung über die für die Besteuerung massgebenden Umstände verpflichtet. Dass eine Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, ist somit vom Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht darzulegen. Dazu gehört nicht nur die endgültige Lösung der Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz, sondern auch die Darstellung der Umstände, welche zur Begründung des neuen Wohnsitzes geführt haben.
iusNet StR 29.10.2019

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