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Vertrauensschutz

Bindungswirkung von (Steuer-)Rulings bei offensichtlicher geldwerter Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass der im Ruling geschilderte Sachverhalt eine offensichtliche geldwerte Leistung enthält, weshalb die Auskunft offensichtlich unrichtig war. Gemäss Bundesgericht sind Bedeutung und Tragweite von Rulings mittels Auslegung – wie empfangsbedürftige Willenserklärungen – zu ermitteln. Es ist das übereinstimmende wirkliche Verständnis der Parteien festzustellen. Erst wenn dieses unbewiesen bleibt, ist die Wissenserklärung nach dem Vertrauensgrundsatz auszulegen.
iusNet StR 29.08.2023

Treu und Glauben

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-2691/2022

Die ESTV erteilte eine Auskunft, dass die durch den Steuerpflichtigen vertriebenen Produkte sowie die zugehörigen Werbeinserate dem reduzierten Satz von derzeit 2.4% unterliegen. Im Rahmen einer MWST-Kontrolle stellte die ESTV fest, dass die Umsätze zum Normalsatz abzurechnen gewesen wären und setzte eine entsprechende Steuernachforderung fest. Umstritten ist vorliegend, ob sich die seitens der ESTV erteilte Auskunft sowohl auf die Umsätze aus dem Verkauf der Produkte als auch auf die Umsätze aus den Inseraten bezog bzw. ob der Vertrauensschutz sowohl für den Verkauf der Produkte wie auch für Einnahmen aus den erbrachten Werbeleistungen gilt.
iusNet StR 24.01.2023

Vertrauensschutz aufgrund einer angeblichen mündlichen Zusicherung?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Auch eine mündliche Zusicherung seitens der Steuerbehörden ist grundsätzlich durch den Vertrauensschutz gedeckt. Jedoch ist die Existenz der Zusicherung als steuermindernde Tatsache durch den Steuerpflichtigen zu erbringen. Zudem geht das Bundesgericht darauf ein, inwiefern eine Liegenschaft «selbstbewohnt» sein muss, damit ein Eigenmietwert angerechnet werden darf.
iusNet StR 23.01.2023

Wann sind Stipendien steuerfrei und wie werden einzelne Tranchen eines Stipendiums besteuert?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich, welches sich mit der Frage auseinandersetzt, ob ein SNF-Stipendium der Einkommenssteuer unterliegt oder als Schenkung oder Unterstützungsleistung eine steuerfreie Einkunft darstellt. Zudem stellte sich die Frage welcher Steuersatz Anwendung findet, da die Steuerpflichtigen im Jahr der Auszahlung den Wohnsitz ins Ausland verlegten. Weiter lag eine unrichtige telefonische Auskunft des Steueramtes vor, wobei das BGr eruiert, weshalb eine solche Aussage keine Rechtswirkung entfalten kann.
iusNet StR 26.09.2022

Rechtliche Einordnung von Steuerrulings

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Zugleich ein Beitrag zum Vertrauensschutz im Steuerrecht

Das Einholen von Steuerrulings bzw. steuerlichen Vorabbescheiden gehört zum Alltag eines jeden Steuerberaters in der Schweiz. Sie sind nicht nur zentral für die Schweiz als Investitions- und Unternehmensstandort, sondern gleichermassen wichtig für eine effiziente und gleichmässige Steuererhebung. Bis vor Kurzem mussten sich die Gerichte praktisch nie mit der Gültigkeit von Rulings auseinandersetzen. Dies hat sich seit einigen Jahren geändert. Gesetzliche Regelungen zu Rulings sind aber immer noch die absolute Ausnahme. Eine positive Regelung ist auch verzichtbar, da die Rechtswirkungen von Rulings auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 9 BV basieren.
SJZ-RSJ 9/2021 | S. 431

Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter

Éclairages
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdegegnerin betreibt seit vielen Jahren eine Karateschule. Neben Kickboxkursen für Kinder und Erwachsene bietet sie auch Fitness- und Wellnessdienstleistungen an. Während die ESTV die Kickboxkurse für Kinder als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Dienstleistungen betrachtete, war sie der Meinung, dass bei den Kickboxkursen für Erwachsene keine von der Mehrwertsteuer ausgenommene Bildungsleistungen vorliege, da die Wissensvermittlung nicht das primär verfolgte Ziel sei und kein vordefiniertes Lernziel bestehe. Das BGr bestätigt diese Auffassung.
Florian Hanslik
iusNet StR 29.03.2020

Kickboxkurse gehören nicht zu den ausgenommenen Bildungsleistungen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdegegnerin bietet in ihrer Karateschule neben Kickboxkursen für Kinder und Erwachsene auch Fitness- und Wellnessdienstleistungen an. Während die ESTV die Kickboxkurse für Kinder als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Dienstleistungen erachtet, verneint sei eine Ausnahme von der Mehrwertsteuer bei ebensolchen Kursen für Erwachsene, da primäres Ziel nicht die Wissensvermittlung sei und kein zudem kein Lernziel definiert wurde. Das BGr bestätigt diese Auffassung.
iusNet StR 29.03.2020

Leistungen im Bildungsbereich und Vertrauensschutz

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Yoga-Studio, in welchem u.a. Workshops im Angebot stehen, welche die Einführung und Vertiefung in ein bestimmtes Thema bezwecken. Die ESTV bestätigte der Beschwerdeführerin, dass die Workshops von der MWSt ausgenommen sind, widerrief diese Bestätigung später aber wieder. Das BVGr musste zum einen prüfen, ob die Umsätze durch den Workshop dem Bildungsbereich zuzuordnen und somit von der Steuer ausgenommen sind und zum anderen der Vertrauensschutz bzgl. der Auskunft der ESTV zur Anwendung gelangt.
iusNet StR 28.01.2020

Absorptionsfusion

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_1114/2018

Das BGr hält fest, dass der Beschwerdeführer sich nicht auf den Vertrauensschutz des Rulings berufen kann, da der in der Rulinganfrage beschriebene Sachverhalt nicht demjenigen entsprach, welcher tatsächlich umgesetzt wurde. Zudem qualifiziert es die vorliegende Umstrukturierung (Absorptionsfusion) als Steuerumgehung.
iusNet StR 22.07.2019