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Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die an den IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Eine deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in der Schweiz, wurde von der Polizei kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass sie ein in Deutschland registriertes, in der Schweiz unverzolltes Fahrzeuges verwendete. Gegen die daraufhin nachgeforderten Einfuhrabgaben wurde Beschwerde erhoben.
iusNet StR 21.06.2019

Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland

Jurisprudence
Direkte Steuern

Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland

Das BVGr sieht es als erstellt, dass sich der Federal Tax Service von Russland nicht eindeutig bzw. nachvollziehbar betreffend die von ihm verlangten Informationen geäussert hat und damit die voraussichtliche Erheblichkeit im Ersuchen nicht dargetan ist.
iusNet StR 02.07.2019

Keine Revision aufgrund eines späteren Urteils

Jurisprudence
Direkte Steuern

Keine Revision aufgrund eines späteren Urteils

Aus dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung ergibt sich weder ein Gebot, zunächst die Gesellschaft und erst danach den Beteiligten zu veranlagen, noch folgt daraus automatisch das Gebot einer Anpassung der zuerst getroffenen Veranlagung, wenn im zweitveranlagenden Kanton (der Gesellschaft oder des Beteiligten) eine abweichende Beurteilung resultiert.
iusNet StR 02.07.2019

Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen

Jurisprudence
Direkte Steuern

Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen

Beim Auseinanderfallen des handelsrechtlichen Gewinns aus einer Grundstücksveräusserung und des aufgrund eines Ersatzwerts ermittelten Grundstückgewinns hat ein interkantonales Unternehmen allenfalls mehr Steuern zu entrichten als ein rein innerkantonales Unternehmen.
iusNet StR 02.07.2019

Keine geldwerte Leistung bei angemessener Gegenleistung

Jurisprudence
Verrechnungssteuer

Keine geldwerte Leistung bei angemessener Gegenleistung

Der ungewöhnliche Charakter der Leistung, insbesondere das Missverhältnis zwischen der gewährten Leistung und der erhaltenen Gegenleistung, muss für die handelnden Gesellschaftsorgane erkennbar gewesen sein. Die Prüfung ob eine geldwerte Leistung vorliegt, erfolgt einzig aus Sicht der leistenden Gesellschaft und nicht aus jener des Leistungsempfängers.
iusNet StR 02.07.2019

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