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Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Jurisprudence
Direkte Steuern

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Die Massnahmen der Unternehmenssteuerreform sollten jene steuerpflichtigen Personen entlasten, die einem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellen. Deshalb beabsichtigte der Gesetzgeber die wirtschaftliche Doppelbelastung nicht gänzlich zu beseitigen, da hierfür kein entsprechender Handlungsbedarf bestand, sondern nur in bestimmten Konstellationen zu mildern.
iusNet StR 24.09.2019

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Jurisprudence
Direkte Steuern

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in aller Regel nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar, und sie erwachsen dementsprechend durch Nichtanfechtung in Rechtskraft. Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht.
iusNet StR 24.09.2019

Beschränkung der steuerlichen Anrechnung der tatsächlich höheren Mäklerprovision auf die "übliche Provision"

Éclairages
Direkte Steuern

Beschränkung der steuerlichen Anrechnung der tatsächlich höheren Mäklerprovision auf die "übliche Provision"

Art. 12 StHG legt nicht fest, welche Kosten beim Grundstückgewinn als Aufwendungen anrechenbar sind. Dem kantonalen Gesetzgeber verbleibt diesbezüglich ein gewisser Spielraum. So können die Kantone selber bestimmen, ob und in welchem Umfang sie Maklerprovisionen als Aufwendungen anrechnen. Im Extremfall kann ein Kanton überhaupt keine Mäklerprovision zum Abzug zulassen.
Natalie Peter
iusNet StR 24.09.2019

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Massgebend für die Bestimmung des Erlöses sind schon von Harmonisierungsrechts wegen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung und nicht etwa jene zum Zeitpunkt der Einreichung der Grundstückgewinnsteuererklärung.
iusNet StR 28.10.2019

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Jurisprudence
Direkte Steuern

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Für eine Wohnsitzverlegung genügt es nicht, die Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz zu lösen. Massgeblich ist vielmehr, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz begründet worden ist. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen. Nicht entscheidend ist deshalb in der Regel, wann der Steuerpflichtige sich am bisherigen Wohnort abgemeldet oder diesen verlassen hat
iusNet StR 29.10.2019

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