Anpassung des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit der Ausweitung des Too-big-to-fail-Regimes
Um die Ziele der Too-big-to-fail-Gesetzgebung zu unterstützen, wird die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell angepasst