iusNet

Steuerrecht > Kommentierung > Bund > Direkte Steuern > Wirtschaftlicher und Faktischer Mittelpunkt Einer Gmbh

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Éclairages
Direkte Steuern

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

I. Sachverhalt

Am 1. Mai 2015 wurde die B GmbH im HR-GR eingetragen. C war einziger Gesellschafter und Geschäftsführer. Das KStA TI machte geltend, die B GmbH sei ab dem Steuerjahr 2016 im Kt TI unbeschränkt steuerpflichtig. Der statutarische Sitz sei nämlich am Zweitwohnsitz von C im Kt GR. Die tatsächliche Verwaltung und Geschäftsführung sei aber im Kt TI. C sei auch in drei weiteren Gesellschaften im Kt TI einziger Geschäftsführer. Sämtliche kantonalen Instanzen bestätigten den effektiven Sitz der Gesellschaft im Kt TI.

Die B GmbH informierte während des letztinstanzlichen kantonalen Verfahrens, dass sie ihre Firma in A GmbH und den Gesellschaftszweck geändert habe. Zudem habe sie den statutarischen Sitz in eine andere Gemeinde im Kt GR verlegt. 

Die A GmbH gelangt ans BGr mit dem Antrag, die unbeschränkte Steuerpflicht sei im Kt GR zu bestätigen. Das KStA GR wies darauf hin, dass die A GmbH mindestens ab der Steuerperiode 2019 im Kt GR unbeschränkt steuerpflichtig sei, da sie dort ein Restaurant betreibe.

II. Vermeidung einer Interkantonale Doppelbesteuerung

Eine gegen Art. 127 Abs. 3 BV verstossende Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger von zwei oder mehreren Kantonen wegen desselben Sachverhalts für denselben Zeitraum besteuert wird (tatsächliche Doppelbesteuerung) oder wenn ein Kanton die Grenzen seiner Steuerhoheit durch Verletzung der Kollisionsnormen überschreitet (virtuelle Doppelbesteuerung) (BGE 134 I 303 E. 2.1; E. 3.1). Eine solche liegt vorliegend unbestritten vor (E. 3.2).

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Art. 127 Abs. 3 BV kann das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person - im interkantonalen Kontext - grundsätzlich durch den frei gewählten, in den Statuten festgelegten und im HR eingetragenen Sitz bestimmt werden. Steht der formelle Sitz einem anderen Ort gegenüber, an dem die Geschäftsführung und Verwaltung bzw. die üblicherweise am Sitz konzentrierten...

iusNet StR 31.05.2021

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.