iusNet

Steuerrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Direkte Steuern

Direkte Steuern

Direkte Steuern

Tatbestandsvermutung für Steuerwohnsitz

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Einklang mit den allgemeinen Beweislastregeln sind die zur Annahme des Steuerwohnsitzes führenden Umstände als steuerbegründende Tatsachen von den Steuerbehörden nachzuweisen. Dabei anerkennt das BGr verschiedene tatsächliche Vermutungen, welche den Zustand der Beweislosigkeit nicht eintreten lassen.
iusNet StR 17.04.2020

Ordentliche Abschreibung von Kapitalanlageliegenschaften einer Einzelunternehmung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die streitbetroffenen Liegenschaften gehören unbestritten zum Geschäftsvermögen des Beschwerdegegners, so dass darauf Abschreibungen grundsätzlich zulässig sind. Dies widerspricht auch nicht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, welche Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften nicht zulasse.
iusNet StR 17.04.2020

Verkauf eines Aktienmantels

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_749/2019

Die A SA verfügte im Zeitpunkt ihres Verkaufs 2015 nur über Liquidität. Seit 2011 hatte sie praktisch keine Aktivitäten mehr. Nach dem Verkauf wurde ein neuer Geschäftsführer ernannt, der statutarische Zweck leicht angepasst und die Firma geändert. Alle diese Elemente sprechen nach Ansicht des BGr für das Vorliegen eines Mantelhandels.
iusNet StR 29.03.2020

Schenkung oder Subvention?

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_44/2018

Nach Ansicht des BGr können sich die Begriffe der Schenkung und der Subvention überschneiden, da beide als Leistung ohne Gegenleistung qualifizieren. Subvention stammen in der Regel von einer Einrichtungen, welche sich zum Ziel gesetzt haben, notleidenden Personen zu helfen. Solche Einrichtungen nehmen grundsätzlich keine Schenkungen vor.
iusNet StR 27.03.2020

Keine Ersatzbeschaffung bei gemischter Immobiliengesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Verkauft eine gemischte Immobiliengesellschaft eine langjährig gehaltene und im Anlagevermögen verbuchte Liegenschaft, erfolgt automatisch eine Umqualifikation in Umlaufvermögen, sobald die Liegenschaft ausgeschrieben wird. Folglich ist ein Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer von vorne herein ausgeschlossen.
iusNet StR 25.03.2020

Pages