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Steuerrechtlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis

Steuerrechtlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerrechtlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis

A ist im Kt TI aufgewachsen und ist dort seit 1995 beim Einwohneramt mit der Adresse seiner Eltern gemeldet. A ist alleinstehend und hat keine Kinder. Er beteiligt sich nicht an den Mietkosten. Seine Partnerin arbeitet in Lugano und wohnt in ihrer Eigentumswohnung im Kt TI.

A studierte von 2005 bis 2012 an der Universität Lausanne und erlangte im Dezember 2015 das Tessiner Anwaltspatent. Seit September 2016 arbeitete A zu 80% bei einer Versicherungsgesellschaft in Genf (unbefristeter Arbeitsvertrag). A ist seit dem 1. September 2016 bei der Einwohnerkontrolle in Lausanne gemeldet, wo er ein Studio für einen monatlichen Mietzins von CHF 1'950 mietet.

A informierte das StA TI über einen Fragebogen, dass er weder Freunde noch Bekanntschaften in Lausanne habe. Seine Lebenspartnerin, Eltern, Freunde, sein Arzt und sein Zahnarzt seien alle im Kt TI. Auf Anfrage der KStV VD teilte die KSTV TI mit, dass sie am steuerrechtlichen Wohnsitz des A im Kt TI festhalte.

Die KStV VD entschied, dass A seinen steuerrechtlichen Wohnsitz ab dem 1. Januar 2018 in Lausanne habe, unter Vorbehalt einer Veränderung der Situation vor dem 31. Dezember 2018. Das VGr VD...

iusNet StR 22.07.2020

 

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