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Privilegierte Besteuerung einer Austrittleistung der beruflichen Vorsorge bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit?

Privilegierte Besteuerung einer Austrittleistung der beruflichen Vorsorge bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit?

Jurisprudence
Direkte Steuern

Privilegierte Besteuerung einer Austrittleistung der beruflichen Vorsorge bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit?

Der Steuerpflichtige hatte im Jahr 2014 seine Anstellung als unselbständig Erwerbender beendet und eine Einzelfirma angemeldet. Infolgedessen zahlte die zuständige Vorsorgeeinrichtung einen Betrag in Höhe von CHF 491'665 an den Steuerpflichtigen infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus. Im Zuge der ordentlichen definitiven Veranlagung wurde den Ehegatten vom KStA SO mitgeteilt, dass diese Bezüge ordentlich zu besteuern sind, da der Tatbestand der "Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit" zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben gewesen sei. Gegen die Veranlagungsverfügung erhoben die Steuerpflichtigen Einsprache, die abgewiesen wurde. Die Steuerpflichtigen gelangten an das Steuerrekursgericht, welches die Einsprache der Steuerpflichtigen guthiess.

Art. 22 DBG regelt die steuerliche Behandlung der "Einkünfte aus Vorsorge", wozu namentlich auch die Einkünfte aus der beruflichen Vorsorge zählen. Werden solche Leistungen als Kapitalleistungen ausbezahlt, findet gemäss Art. 38 Abs. 1 DBG eine gesonderte Besteuerung statt. Es handelt sich um eine privilegierte Besteuerung, da die Steuer lediglich zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs berechnet wird und die...

iusNet StR 25.02.2022

 

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