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Zurechnung der geldwerten Leistung bei Substanzentnahme im Rahmen einer Veräusserung einer Gesellschaft

Zurechnung der geldwerten Leistung bei Substanzentnahme im Rahmen einer Veräusserung einer Gesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern

Zurechnung der geldwerten Leistung bei Substanzentnahme im Rahmen einer Veräusserung einer Gesellschaft

Der Steuerpflichtige war Alleineigentümer der D AG, welche im Jahr 1999 drei Grundstücke kaufte. Im Jahr 2004 wurde auf einer Teilfläche eines der drei Grundstücke ein selbständiges und dauerndes Baurecht zu Gunsten der E AG (Baurechtszins CHF 15/m2 bis ins Jahr 2034) begründet. Im Hinblick auf den Verkauf der D AG war der Steuerpflichtige mit der potenziellen Erwerberin der F Holding AG einig, dass für die Zeit nach dem Verkauf die Grundstücke in indirektem Eigentum des Steuerpflichtigen stehen sollen.

Im Jahr 2009 begründete die D AG auf der Restflächen der Grundstücke ein Baurecht zu ihren eigenen Gunsten (CHF 15/m2, Laufzeit 50 Jahre). Gleichzeitig wurden die drei Grundstück von der D AG an die G Immobilien AG, eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Gesellschaft, zum Preis von CHF 2.3 Mio. veräussert. Im Jahr 2010 veräusserte der Steuerpflichtige sodann die D AG an die F Holding AG zum Preis von CHF 27 Mio.

Bei der Veranlagung der D AG wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Verkauf der Liegenschaften an die G Immobilien AG eine verdeckte Gewinnausschüttung von CHF 9.95 Mio. darstelle. Die überhöhte Leistung der D AG an ihre...

iusNet StR 26.07.2021

 

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