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Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

Jurisprudence
Verrechnungssteuer

Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

Mit Kaufvertrag vom 13.04.2000 verkaufte A 25 eigene Aktien an die C AG zum Preis von CHF 1‘250‘000. Einziger Verwaltungsrat der C AG war D, der Bruder von A.

Anlässlich einer Kontrolle stellte die ESTV fest, dass die 25 eigenen Aktien länger als sechs Jahre von der C AG gehalten worden waren und deshalb am 13.04.2006 die Verrechnungssteuerforderung entstanden war.

Mit Urteil vom 09.05.2015 entschied das Bundesgericht, dass die Verrechnungssteuer von CHF 404‘250 bzw. CHF 621‘923 bei fehlender Überwälzung auf den Leistungsempfänger inkl. Zinsen von 5% von der C AG geschuldet seien (2C_928/2014).

Am 21.08.2015 beantragte A die Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Umfang von CHF 404‘250. Da die StV und die StRK des Kt TG den Rückerstattungsantrag abwies, erhob A Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.

Das BGr hielt zunächst fest, dass der am 01.01.2019 in Kraft getretene Art. 23 Abs. 2 VStG im vorliegenden Fall keine Anwendung finde, da der Verrechnungssteuer-Rückerstattungsanspruch am 13.06.2006 entstanden sei und das neue Recht nur auf Ansprüche Anwendung finde, die seit dem 01.01.2014 entstanden seien. Massgebend...

iusNet StR 20.06.2019

 

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