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Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die an den IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019

Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

Jurisprudence
Verrechnungssteuer

Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

A hatte der C AG eigene Aktien verkauft. Da diese nicht innert Frist weiterverkauft wurden, löste dies die VSt aus. Das BGer hatte zu beurteilen, ob A das aus dem Verkauf der eigenen Aktien resultierende Einkommen fahrlässig in seiner Steuererklärung nicht deklariert und somit seinen Rückerstattungsanspruch bei der Verrechnungssteuer verwirkt hatte.
iusNet StR 20.06.2019

Misslungener Nachweis eines Treuhand- und Kommissionsgeschäfts

Jurisprudence
Verrechnungssteuer

Misslungener Nachweis eines Treuhand- und Kommissionsgeschäfts

Der Verrechnungssteuer unterliegende Geldwerte Leistung bejaht bei Verlustausweis der aufgrund mangelnder Handelsmarge entstand. Ein Nahestehendenverhältnis lässt das bewusste Ausbluten der Handelsgesellschaft als naheliegend erscheinen. Das behaupte Treuhandverhältnis findet keine Anerkennung, mangels entsprechender Verbuchung und fehlender Dokumentation.
iusNet StR 28.05.2019

Option und Verzugszinsen - Korrekte Berechnung des Verzugszinses

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Option und Verzugszinsen - Korrekte Berechnung des Verzugszinses

Eine im Register der Steuerpflichtigen registrierten Stiftung optierte nicht rechtsgültig bezüglich ihrer Umsätze aus Vermietung, weil es am dafür erforderlichen offenen Ausweis der Steuer mangelte. Die bereits geltend gemachten Vorsteuern wurden zurückverlangt – zuzüglich Verzugszins.
iusNet StR 28.05.2019

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