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Ausgenommene Leistungen mit Ausbildungszwecken

Ausgenommene Leistungen mit Ausbildungszwecken

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Ausgenommene Leistungen mit Ausbildungszwecken

Die Beschwerdeführerin betreibt seit vielen Jahren eine Karateschule. Das effektive Dienstleistungsangebot umfasst hierbei nicht nur Karateunterricht für Kinder und Erwachsene, sondern auch Fitness- und Wellnessangebote. 2013 reichte die Beschwerdeführerin nach Aufforderung durch die ESTV einen ausgefüllten Fragebogen zur Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht ein. Darin bestätigte sie, dass ihr steuerbarer Umsatz unter CHF 100'000 liege. In ihrem begleitenden Schreiben vom 19. Juli 2013 erklärte sie hierzu, dass sie in erster Linie eine Kickbox-Schule sei und auch bleiben werde. Ihr Fitnessbereich sei nur ein kleiner Nebenbereich. Die ESTV teilte daraufhin der Beschwerdeführerin mit, dass diese mit Wirkung ab 1. Januar 2008 ins Mehrwertsteuerregister eingetragen worden sei. Nach diverser Korrespondenz zwischen den Parteien forderte die ESTV mit Verfügung vom März 2016 von der Beschwerdeführerin einen zu zahlenden MWST Betrag jeweils zuzüglich Verzugszinsen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin bei der ESTV Einsprache und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben. Ferner sei festzustellen, dass ihre Leistungen betreffend Kinder-Kickboxing sowie Kickboxingkurse für Erwachsene von...

iusNet StR 20.06.2019

 

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