iusNet

Steuerrecht > Rechtsprechung

Verletzung des Subsidiaritätsprinzips im Amtshilfeverfahren

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Verletzung des Subsidiaritätsprinzips im Amtshilfeverfahren

Es ist nicht Aufgabe des ersuchten Staates, das innerstaatliche Recht des ersuchenden Staates im Rahmen der Erledigung eines Amtshilfeersuchens systematisch zu prüfen. Macht die vom Amtshilfeersuchen betroffene Person jedoch geltend, dass am Tag des Ersuchens die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für eine der betroffenen Steuerperioden noch offen war, ist die ESTV verpflichtet, diesen Punkt abzuklären.
usNet StR 15.02.2021

Unvollständiges Amtshilfeersuchen

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Unvollständiges Amtshilfeersuchen

In einem Amtshilfegesuch muss der Sachverhalt in einer Art und Weise dargestellt werden, dass ein genügender Zusammenhang mit den verlangten Informationen ersichtlich ist. Es ist bundesrechtswidrig, dass die Vorinstanz die geltend gemachte Unvollständigkeit des Ersuchens unter Hinweis auf das völkerrechtliche Vertrauensprinzip als nicht stichhaltig gewürdigt hat.
iusNet StR 29.06.2020

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die an den IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019

Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren

Der Beschwerdeführer beanstandete die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nicht, wonach keine Umstände vorliegen, aufgrund derer von einer Altersschwäche oder Altersdemenz auszugehen ist. Es liegt deshalb kein besonders bedeutender Fall i.S. einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.
iusNet StR 22.01.2019

Pages