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Verjährung

Die Mitteilung an ein nicht bevollmächtigtes Treuhandunternehmen unterbricht die Verjährung nicht

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Verjährung zu unterbrechen vermögen nur Amtshandlungen, die der steuerpflichtigen Person durch die Steuerbehörden mitgeteilt werden. Teilt die Steuerbehörde einen Veranlagungsvorschlag einem nicht bevollmächtigten Treuhandunternehmen mit und ergeben sich aus den Akten keine Hinweise darauf, dass die steuerpflichtige Person von der Amtshandlung tatsächlich Kenntnis genommen hat, ist die Verjährung nicht unterbrochen worden.
iusNet StR 26.02.2024

Eintritt der Verjährung im ausländischen Besteuerungsverfahren ist kein Hindernis für die Steueramtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Ob eine über das Amtshilfeverfahren erlangte Information im ausländischen Steuerverfahren tatsächlich von Bedeutung ist, hängt im Wesentlichen vom Steuer- und Verfahrensrecht des ersuchenden Staats ab. Der ersuchte Staat hat sich im Rahmen des Amtshilfeverfahrens zum innerstaatlichen Steuer- und Verfahrensrecht allerdings nicht zu äussern. Soweit das nationale Verfahrensrecht einer Verwertung der im Amtshilfeverfahren ersuchten Informationen entgegensteht, hat die betroffene Person dies vor den Behörden des ersuchenden Staats geltend zu machen.
iusNet StR 27.05.2022

Steueramtshilfe an Indien für Steuerstrafen

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Bei der Auslegung von Art. 26 DBA CH-IN überwiegt das teleologische das systematische Auslegungselement, so dass die Amtshilfe einzig zum Zweck der Erhebung von Steuertrafen zulässig ist, obwohl Steuerstrafen nicht in den Anwendungsbereich des DBA CH-IN fallen. Daher hat das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.
iusNet StR 21.06.2021

Veranlagungsverjährung

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_241/2019 und 2C_242/2019

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein Recht zu gewähren, sich mit allen Argumenten oder Beweisen, die dem Gericht vorgelegt werden, vertraut zu machen, auch wenn ein Dokument nur zur Information zugestellt wird. Meldet sich der Pflichtige nicht innert zehn Tagen nach Zustellung der Dokumente, darf davon ausgegangen werden, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet. Jede von einer Behörde getroffene und dem Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebrachte Massnahme zur Feststellung der Steuerforderung ist geeignet, die Verjährung zu unterbrechen und eine neue Verjährung auszulösen.
iusNet StR 22.07.2019

Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin hat zugunsten der Mitversicherer administrative Leistungen erbracht und wurde für diese Leistungserbringung durch Überlassung der Kostenprämie durch den Versicherungsnehmer entschädigt. Die Kostenprämie ist somit kein von der Mehrwertsteuer ausgenommener Umsatz. Die den Mitversicherern zuzuordnenden Umsätze können nicht als von der Steuer ausgenommen qualifiziert werden, da sie nicht direkt dem Endverbraucher erbrachte Leistungen betreffen.
iusNet StR 22.03.2019

Geldwerte Leistung im Rahmen von gruppeninternen Geschäften

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Geldwerte Leistungen im Rahmen von gruppeninternen Geschäften eines multinationalen Unternehmens und solidarische Haftung der wirtschaftlich berechtigten Person ("bénéficiaire ultime") betreffend die Zahlung der Verrechnungssteuer. Die Bedingungen, unter denen ein Treuhandverhältnis steuerlich anerkannt werden kann, sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Diese Bedingungen müssen zudem in einem internationalen Sachverhalt einer strengeren Prüfung unterzogen werden.
iusNet StR 26.02.2019

Geldwerte Leistungen

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_11/2018

Übersicht betreffend die Kriterien, welche im Falle von gruppeninternen Transaktionen (Zahlung von Gebühren; Entgelt) eine geldwerte Leistung begründen. Festlegung des relevanten Betrags in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode. Beziehung zwischen dem Vorliegen einer geldwerten Leistung und einer Steuerhinterziehung im Falle einer Leistung, dessen Missverhältnis zur Gegenleistung offensichtlich war und daher den Organen der Gesellschaft nicht entgehen konnte.
iusNet StR 25.02.2019

Neue Verjährung der Strafverfolgung bei vollendeter Steuerhinterziehung

Jurisprudence
Steuerverfahrensrecht
Gemäss dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Art. 184 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 DBG verjährt die Strafverfolgung bei vollendeter Steuerhinterziehung 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für welche die Steuerpflichtige nicht oder unvollständig veranlagt wurde und nicht mehr erst nach 15 Jahren wie nach früherem Recht. Das neue Verjährungsrecht ist auch auf die vor seinem Inkrafttreten begangenen Straftaten anwendbar, wenn es milder ist als das in jenen Steuerperioden geltende Recht («lex mitior»).
iusNet SR 04.12.2018