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Steuerimplikationen von nicht einbringliche Darlehen und buchmässige Aufwertung von Liegenschaften

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerimplikationen von nicht einbringliche Darlehen und buchmässige Aufwertung von Liegenschaften

Das Bundesgericht hat zu beurteilen, ob nicht wieder einbringliche Darlehen, die an verbundene Personen gewährt wurden, als verdeckte Gewinnausschüttung qualifizieren und ob die buchmässige Aufwertung von Liegenschaften im Rahmen einer finanziellen Sanierung dem steuerbaren Gewinn hinzuzurechnen ist.
iusnet StR 25.09.2024

Besteuerung einer Rente der freiwillig weitergeführten Versicherung bei der Bayerischen Ärzteversorgung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Besteuerung einer Rente der freiwillig weitergeführten Versicherung bei der Bayerischen Ärzteversorgung

Die freiwillige Weiterführung der Versicherung bei der Bayerischen Ärzteversorgung nach dem Zuzug in die Schweiz übernimmt bei den in der Schweiz als Zahnärzte selbständig erwerbstätigen Steuerpflichtigen die Funktion der beruflichen Vorsorge (2. Säule), sofern sie sich in der Schweiz nicht einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen haben.
iusnet StR 25.09.2024

Berücksichtigung von Verlustvorträgen nach einer Ermessensveranlagung mit positivem Reingewinn

Jurisprudence
Direkte Steuern

Berücksichtigung von Verlustvorträgen nach einer Ermessensveranlagung mit positivem Reingewinn

Das Bundesgericht prüft, ob die Steuerpflichtige Verlustvorträge steuerlich geltend machen kann. Dies in Anbetracht des Umstandes, dass in den Vorjahren rechtskräftig ermessensweise ein positiver Reingewinn veranlagt wurde.
iusnet StR 30.10.2024

Besteuerung zum Grundtarif rechtens?

Jurisprudence
Direkte Steuern

Besteuerung zum Grundtarif rechtens?

Das Bundesgericht prüft, ob das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu Recht bestätigt hat, dass das Steueramt des Kantons Zürich befugt war, dem Beschwerdeführer den hälftigen Kinderabzug sowie einen Abzug für die Krankenversicherungsprämien der beiden Kinder zu verweigern. Der Steuerpflichtige war getrennt und zahlte den beiden Kindern Unterhaltsbeiträge.
iusnet StR 30.10.2024

Steuerbefreiung einer Privatschule aufgrund einer gemeinnützigen Tätigkeit?

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerbefreiung einer Privatschule aufgrund einer gemeinnützigen Tätigkeit?

Das Bundesgericht beurteilt, ob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern Bundesrecht verletzt, indem es die Gemeinnützigkeit einer Privatschule verneint. Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass die Tätigkeit im Allgemeininteresse liegt. Bei der Beurteilung, ob eine Gemeinnützigkeit vorliegt, prüft das Bundesgericht, ob das erhobene Schuldgeld für weite Bevölkerungskreise erschwinglich ist.
iusnet StR 30.10.2024

Steuerliche Behandlung der Wertberichtigung einer Beteiligung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerliche Behandlung der Wertberichtigung einer Beteiligung

Streitig ist vorliegend, ob eine Wertberechtigung auf einer Beteiligung geschäftsmässig begründet war. Das Bundesgericht prüft als Vorfrage die Unternehmensbewertung der Vorinstanz, insbesondere in Bezug auf einen Verstoss gegen das Willkürverbot. Konkret hat das Bundesgericht im Wesentlichen die Frage zu beantworten, ob die Beteiligung nicht bereits beim Erwerb über dem Verkehrswert aktiviert wurde.
iusnet StR 27.11.2024

Befreiung von der bernischen Handänderungssteuer für subventionierte Unternehmen

Jurisprudence
Direkte Steuern

Befreiung von der bernischen Handänderungssteuer für subventionierte Unternehmen

Das Bundesgericht prüft, ob die Steuerpflichtige als subventionierte Unternehmung von der bernischen Handänderungssteuer befreit ist. Umstritten ist insbesondere, ob ein Zusammenhang zwischen der Verwendung des Grundstücks und dem Bereich der staatlichen Förderung notwendig ist.
iusnet StR 27.11.2024

Verkauf eines grösseren Grundstückensembles und gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Jurisprudence
Direkte Steuern

Verkauf eines grösseren Grundstückensembles und gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Das Bundesgericht prüft, ob vorliegend, der Gewinn aus dem Verkauf im Jahr 2019 dreier im Kanton Zürich gelegene Grundstücke der Steuerpflichtigen, welche Bestandteil eines grösseren Grundstückensembles sind, als privater Kapitalgewinn gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG oder als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Art. 18 Abs. 2 DBG zu qualifizieren ist.
iusnet StR 27.11.2024

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