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Lebenshaltungskosten

Abzug von Kosten für die Liegenschaftsverwaltung?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft die Abzugsfähigkeit diverser Kosten für die Liegenschaftsverwaltung. Dabei ist zu evaluieren, ob die angefallenen Kosten effektiv mit der Verwaltung der Liegenschaften in Verbindung stehen oder ob diese als Lebenshaltungskosten zu qualifizieren sind. Zudem bestreitet der Beschwerdeführer den von der Vorinstanz gewährten Pauschalabzug.
IusNet StR 24.07.2023

Abzugsfähigkeit von indizierten Krankheits- und Unfallkosten

Éclairages
Direkte Steuern
Unter dem Titel "Krankheits- und Unfallkosten" abziehbar sind nur die Aufwendungen für Heilbehandlungen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit dienen (finales Element) und hierzu geeignet und erforderlich (kausales Element), insgesamt also "indiziert" sind.
iusNet StR 24.02.2021

Abzugsfähigkeit von Zusatzversicherungs- und Hotelleriekosten als Krankheitskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Kosten einer ärztlichen und Spitalbehandlung sind abzugsfähig, unabhängig davon, ob sie sich durch die Wahl eines anderen Spitals oder den Abschluss einer Zusatzversicherung hätten vermeiden werden können.
iusNet StR 24.02.2021

Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Anwalts- und Gerichtskosten können Vermögensverwaltungskosten darstellen, sofern die Aufwendungen der Bewahrung der Vermögenswerte dienen respektive für die Sicherung oder Einforderung von Vermögenserträgen oder des ertragbringenden beweglichen Vermögens selber aufgewendet werden.
iusNet StR 13.12.2019

Ermessensweise zum Abzug zugelassene Unterhaltskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt in seinem Entscheid, dass primär die familienrechtliche Unterhaltspflicht für die Bestimmung des steuerrechtlichen Abzugs massgebend ist. Die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind nur sekundär zur Plausibilisierung der Schätzung heranzuziehen. Der Pflichtige hatte es aber unterlassen, den tatsächlichen Bedarf nachzuweisen. Die pflichtgemässe Schätzung erweist sich nicht als offensichtlich unrichtig.
iusNet StR 13.12.2019