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Verrechnungssteuer: Änderungen ab dem 1. Januar 2023 beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis

Gesetzgebung
Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer: Änderungen ab dem 1. Januar 2023 beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis

Das Meldeverfahren im Konzernverhältnis ist ab dem 1. Januar 2023 für Beteiligungen ab 10% zulässig und wird auf alle juristischen Personen ausgeweitet, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Die vorgängige Bewilligung für das Meldeverfahren im internationalen Rahmen gilt nun für fünf Jahre.
iusNet StR 24.01.2023

Neues Kreisschreiben Nr. 48 Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 23 VStG in der Fassung vom 28. September 2018

Gesetzgebung
Verrechnungssteuer

Neues Kreisschreiben Nr. 48 Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 23 VStG in der Fassung vom 28. September 2018

Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll bei Nichtdeklaration einer verrechnungssteuerbelasteten Leistung in der Steuererklärung unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr verwirken, wenn eine Nachdeklaration erfolgt oder die Steuerbehörde die Leistung aufrechnet.
iusNet StR 22.01.2020