Zulässigkeit der Verlegung von Unterhaltszahlungen und Schuldzinsen ins Ausland bei internationalen Eheverhältnissen
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, inwieweit Abzüge wie Unterhaltszahlungen und Schuldzinsen bei internationalen Eheverhältnisse ins Ausland verlegt werden dürfen, sofern die Abzüge in keinem Zusammenhang mit dem im Ausland ansässigen Ehegatten stehen.