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Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen

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Direkte Steuern

Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen

Beim Auseinanderfallen des handelsrechtlichen Gewinns aus einer Grundstücksveräusserung und des aufgrund eines Ersatzwerts ermittelten Grundstückgewinns hat ein interkantonales Unternehmen allenfalls mehr Steuern zu entrichten als ein rein innerkantonales Unternehmen.
iusNet StR 02.07.2019

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