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Verkauf einer Beteiligung an einem Sportcenter

Verkauf einer Beteiligung an einem Sportcenter

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Verkauf einer Beteiligung an einem Sportcenter

A ist selbständig erwerbstätiger Tennislehrer und hat im Jahr 1999 eine 50% Beteiligung an der Sportcenter AG erworben. Im Jahre 2014 verkaufte er diese Beteiligung mit Gewinn.

Das KStA ZH schloss im Veranlagungsverfahren, dass die verkaufte Beteiligung der selbständigen Erwerbstätigkeit von A gedient habe und besteuerte den erzielten Kapitalgewinn als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Da das Steuerrekursgericht den Entscheid im Wesentlichen bestätigte, erhob A Beschwerde an das VGer ZH.

Zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit zählen u.a. alle Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen (Art. 18 Abs. 2 DBG, § 18 Abs. 2 und 3 StG ZH) (E. 3.2).

Ob ein Gegenstand dem Privat- oder Geschäftsvermögen zuzuordnen ist, entscheide sich aufgrund einer Würdigung aller Umstände. Massgebend sei die technisch-wirtschaftliche Funktion des Vermögenswertes. Geschäftsvermögen werde angenommen, wenn es tatsächlich dem Geschäft diene.

Beteiligungen stellen sog. alternative...

iusNet StR 16.04.2019

 

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