Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten Rechtsprechung Direkte Steuern Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten Als Unterhaltskosten abzugsfähig sind nur Kosten, die wirtschaftlich und zeitlich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eigenmietwert oder dem Mietertrag stehen. iusnet StR 29.08.2022 Weiterlesen über Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten