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Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten

Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten

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Direkte Steuern

Auslagen für Lärmmessungen sind keine abzugsfähigen Unterhaltskosten

Sachverhalt

Die Eheleute A. und B. (nachfolgend: die Steuerpflichtigen) haben steuerrechtlichen Wohnsitz in U. /SH. Dort bewohnen sie an der Strasse C. ein Eigenheim, das sich in ihrem Privatvermögen befindet. Im Haus ist überdies eine Einliegerwohnung untergebracht.

Seit etwa dem Jahr 2013 scheinen die Steuerpflichtigen sich vor allem nachts bzw. frühmorgens an Lärm- und Schallimmissionen gestört zu haben, die ihrer Auffassung nach von zwei Gewerbebetrieben (eine Bäckerei und eine Metzgerei) in der Nachbarschaft ausgegangen sein sollen. Um die Urheberschaft der Immissionen und das Ausmass der Beeinträchtigungen behördlich klären zu lassen, liessen die Steuerpflichtigen in 2015 durch das Interkantonale Labor (IKL) in Schaffhausen Lärmmessungen vornehmen. Nachdem das behördliche Vorgehen zu keiner Besserung geführt hatte und die Steuerpflichtigen mit dem behördlichen Vorgehen unzufrieden waren, unternahmen sie im Frühjahr 2016 in eigenem Namen und auf eigene Kosten weitere Schritte. Diese bestanden hauptsächlich in der Bestellung zusätzlicher, nun immissionsseitiger Messungen und der Anforderung von Gutachten. Die gewonnenen Erkenntnisse machten...

iusNet StR 29.08.2022

 

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