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Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Steuerumgehung

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Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Steuerumgehung

Das Bundesgericht bestätigt, dass der Verkauf der Hauptliegenschaft durch die Immobiliengesellschaft B SA am selben Tag, an dem diese Gesellschaft durch die A AG erworben wurde, eine absonderliche Transaktion darstellt, die die Bedingungen der Steuerumgehung erfüllt. Die Rückerstattung der erhobenen Verrechnungssteuer wird infolgedessen nicht gewährt.
iusNet StR 20.12.2022

Keine Praxisänderung bei Verjährung der Nachentrichtung der Verrechnungssteuer

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Keine Praxisänderung bei Verjährung der Nachentrichtung der Verrechnungssteuer

Das Nebeneinander der Verjährungsfristen von Art. 17 VStG und Art. 11 f. VStR beruht auf einem bewussten Entscheid des Gesetzgebers. Es wäre daher am Gesetzgeber, die Vereinheitlichung der Verjährungsregeln vorzunehmen, sollte er dies wünschen.
iusNet StR 28.03.2022