Steuerimplikationen von nicht einbringliche Darlehen und buchmässige Aufwertung von Liegenschaften
Das Bundesgericht hat zu beurteilen, ob nicht wieder einbringliche Darlehen, die an verbundene Personen gewährt wurden, als verdeckte Gewinnausschüttung qualifizieren und ob die buchmässige Aufwertung von Liegenschaften im Rahmen einer finanziellen Sanierung dem steuerbaren Gewinn hinzuzurechnen ist.
Besteuerung einer Rente der freiwillig weitergeführten Versicherung bei der Bayerischen Ärzteversorgung
Die freiwillige Weiterführung der Versicherung bei der Bayerischen Ärzteversorgung nach dem Zuzug in die Schweiz übernimmt bei den in der Schweiz als Zahnärzte selbständig erwerbstätigen Steuerpflichtigen die Funktion der beruflichen Vorsorge (2. Säule), sofern sie sich in der Schweiz nicht einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen haben.