Das Bundesgericht beurteilt, ob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern Bundesrecht verletzt, indem es die Gemeinnützigkeit einer Privatschule verneint. Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass die Tätigkeit im Allgemeininteresse liegt. Bei der Beurteilung, ob eine Gemeinnützigkeit vorliegt, prüft das Bundesgericht, ob das erhobene Schuldgeld für weite Bevölkerungskreise erschwinglich ist.