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iusNet StR 1/2024

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Wir hoffen, Sie sind gesund und voller Tatendrang in das neue Jahr gestartet. Wir freuen uns an dieser Stelle Nathalie Fortuzi aus Bern als neue Autorin im Autorenteam begrüssen zu dürfen.  

In der Januarausgabe des iusNet Steuerrecht Newsletters informieren wir Sie wieder wie gewohnt über aktuelle sowie relevante Entscheide zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Themen. Wir haben 8 spannende Entscheide im Gepäck, wobei ein besonderer Fokus der vorliegenden Ausgabe auf dem Themengebiet der Immobilienbesteuerung liegt.
 
Das Bundesgericht befasst sich einmal mit dem Thema der Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer und der Frage des Wohnsitzes. In einem weiteren Entscheid untersuchen die Richter ebenfalls die Voraussetzungen des Steueraufschubs bei der Grundstückgewinnsteuer; dieses Mal infolge einer gemischten Schenkung. Im Bereich der Immobilienbesteuerung geht es ausserdem um die Aufteilung des Mietaufwandes zwischen einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft sowie um die beschränkte Steuerpflicht einer einfachen Gesellschaft. Konkret prüfen die Richter in letzterem Entscheid die Frage, ob die Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft dem Eigentum an einer Immobilie wirtschaftlich gleichgestellt sein kann und eine beschränkte Steuerpflicht im Liegenschaftskanton begründet.

Die Richter in Lausanne klären in den Entscheiden 2C_75/2022 und 9C_627/2022 verfahrensrechtliche Fragen, die für die tägliche Praxis der Steuerpflichtigen sowie ihrer Berater von besonderer Relevanz sein dürften.
 
Natürlich werden auch wieder zwei Entscheide im Bereich Mehrwertwertsteuer und Zoll diskutiert. Im Bereich Aviation ist der Vorsteuerabzug strittig betreffend die gemischte Verwendung eines Flugzeuges. Im anderen Entscheid werden die Voraussetzungen erörtert, wann die Berichtigung einer Veranlagungsverfügung möglich ist. Antwort: Eine Berichtigung einer Zollanmeldung ist möglich, wenn die anmeldepflichtige Person nachweist, dass die Waren irrtümlich zu dem in der Zollanmeldung genannten Zollverfahren angemeldet worden sind.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. 
 
Julian Kläser und Natalie Peter
Redaktion iusNet Steuerrecht 

 

 

Rechtsprechung

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern

9C_335/2023

Bundesgericht

Bundesgericht
Aufschub der Grundstückgewinnsteuer infolge gemischter Schenkung beim Verkauf an eine Gesellschaft
9C_335/2023
Das Bundesgericht stellt klar, dass ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer infolge gemischter Schenkung (bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise) beim Verkauf an eine Gesellschaft zulässig ist, an welcher der Veräusserer eine Minderheitsbeteiligung hält. Im Weiteren tritt bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Wertsteigerung auf den Aktien der erwerbenden Gesellschaft (im Umfang des unterpreisigen Verkaufs) ein, die als Erlösbestandteil bei der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen ist.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern

2C_254/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung – Frage des Wohnsitzes
2C_254/2022
Das Bundesgericht bestätigt die vorinstanzlichen Erwägungen, wonach die Beschwerdeführerin durch ihre unterlassene Abmeldung am früheren Wohnsitz W. sowie durch die jährliche Einreichung ihrer Steuererklärung an diesem Ort aktiv förderte, dass die Steuerbehörden sie als dort ansässig betrachten. Die Beschwerdeführerin handelt widersprüchlich, wenn sie nun geltend macht, sie habe ihren Wohnsitz die ganze Zeit in U. gehabt. Ein derartiges Verhalten verdient keinen rechtlichen Schutz.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern

9C_251/2023

Bundesgericht

Bundesgericht
Aufteilung des Mietaufwandes zwischen einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft
9C_251/2023
Mietkosten für Büroräumlichkeiten, die sowohl für eine selbständige Erwerbstätigkeit als auch für die Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft genutzt werden, können von der Einzelunternehmung nur in dem Umfang als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden, in welchem die Räume tatsächlich für Mandate der selbständigen Erwerbstätigkeit genutzt werden. Eine im Rahmen der Selbstdeklaration vorgenommene Aufteilung ist hierfür kein ausschlaggebendes Indiz für den Nachweis der Geschäftsmässigkeit des Mietaufwands.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern

9C_10/2023

Bundesgericht

Bundesgericht
Beschränkte Steuerpflicht aufgrund einfacher Gesellschaft
9C_10/2023
Die Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft kann dem Eigentum an einer Immobilie wirtschaftlich gleichgestellt sein und eine beschränkte Steuerpflicht im Liegenschaftskanton auch dann begründen, wenn die steuerpflichtige Person am Grundstück nicht unmittelbar berechtigt ist. Ist die steuerpflichtige Person im Sitzkanton bereits rechtskräftig veranlagt und entsteht durch die Veranlagung im Liegenschaftskanton eine Doppelbesteuerung, ist diese durch Aufhebung der Veranlagung des Sitzkantons durch das Bundesgericht zu beseitigen.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern

9C_627/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Gegenbeweis bei Zustellung mit A-Post Plus – Gehörsverletzung durch mangelnde Sachverhaltsfeststellung
9C_627/2022
Das Bundesgericht stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Steuerpflichtigen fest. Bei A-Post-Plus-Sendungen könne zwar mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Empfang einer Sendung geschlossen werden (Zustellungsvermutung), dem Empfänger steht aber der Gegenbeweis offen. Dieser gilt als erbracht, wenn die Vermutung der ordnungsgemässen Zustellung erschüttert werden kann. Vorliegend hat sich die Vorinstanz mit wesentlichen Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht auseinandergesetzt.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern

2C_75/2022

Bundesgericht

Bundesgericht
Zutreffende Gründe für eine Wiederherstellung einer versäumten Einsprachefrist
2C_75/2022
Das Bundesgericht bestätigt die vorinstanzlichen Erwägungen, dass das vom Inselspital erstellte Schriftstück lediglich eine allgemeine Empfehlung enthält und keine vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Es geht daraus nicht hervor, dass der mandatsführende Treuhänder zur Risikogruppe von Covid-19 gehört. Da die Steuerpflichtige die Feststellungen der Vorinstanz nicht bestritten oder lediglich appellatorisch argumentiert hat, ist die Auslegung und Anwendung von Art. 133 Abs. 3 DBG bzw. Art. 161 Abs. 3 StG BE durch die Vorinstanz nicht zu beanstanden.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern
Berichtigung der Veranlagungsverfügung
9C_730/2022
Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin im Oktober 2020 die elektronische Anmeldung der Ware zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr veranlasste. Die elektronische Zollanmeldung wurde auch vom BAZG angenommen und freigegeben sowie die entsprechende Veranlagungsverfügung ausgestellt. Unmittelbar danach reichte die Beschwerdeführerin ein Berichtigungsgesuch ein. Sie verlangte die Annulation der Veranlagungsverfügung und den Wechsel in ein Transitverfahren zur Einlagerung der Waren in ein Zolllager. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr auf einem Irrtum seitens der Beschwerdeführerin beruht. Hier ist eine Berechtigung möglich. Die Beschwerde wird gutgeheissen.

 

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

A-6002/2022

Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht
Geschäftliche Nutzung eines Flugzeugs
A-6002/2022
Die Steuerpflichtige war Eigentümerin eines Flugzeuges, welches vermietet und verchartert wurde. Im Rahmen einer Kontrolle nahm die ESTV eine Nachbelastung aufgrund der privaten Nutzung durch den wirtschaftlich Berechtigten dieses Flugzeugs vor. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Das Bundesgericht hatte zwischenzeitlich die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Sachverhaltsergänzung zurückgewiesen. In seinem jetzigen Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht nun zum Schluss, dass kein geschäftlich begründeter Zweck durch die Steuerpflichtige nach-gewiesen werden kann. Da die Beschwerdeführerin die Folgen dieser Beweislosigkeit zu tragen hat, sind die besagten Flüge als nicht geschäftsmässig begründet zu werten. Ein Vorsteuerabzug ist demnach nicht möglich.

 

Kommentierung

 

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