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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Steuerpflicht

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5812/2023

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die Beschwerdeführerin zurecht rückwirkend von der ESTV aufgrund der Erbringung elektronischer Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger mehrwertsteuerlich registriert wurde. Diese von der ESTV vorgenommene mehrwertsteuerliche Qualifikation wird im Urteil bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.
iusNet StR 27.11.2024

Ort der Leistung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5658/2023

Bei steuerausgenommenen Bildungsleistungen, für welche nicht optiert wurde, ist für ein allfälliges Vorsteuerabzugsrecht entscheidend, wo sich der Leistungsort befindet. Bei Online-Fernkursen inkl. Live-Unterricht ist nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts der Leistungsort am Sitz der Steuerpflichtigen (im Inland) anzunehmen, da dort die (technische) Koordination durch die Beschwerdeführerin vorgenommen wird. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.11.2024

Ort der erbrachten Dienstleistung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-3375/2023

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, wo der Ort der erbrachten Dienstleistungen war. Die Beschwerdeführerin qualifizierte die Leistungen als Managementleistungen an eine ausländische Gesellschaft, konnte nach Ansicht der ESTV jedoch diese nicht näher präzisieren und nachweisen, dass diese tatsächlich den Ortsbestimmungen von Art. 8. Abs. 1 MWSTG folgen. Zudem handelt es sich bei der Leistungsempfängerin um eine passive Investmentgesellschaft, wobei der wirtschaftlich Berechtigte sein Domizil in der Schweiz hatte. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 30.10.2024

Vermittlungsleistung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

9C_459/2023

Das Bundesgericht prüft, ob die Vermittlung von Kapitaleinlagen von der Steuer ausgenommen ist, obwohl das vermittelte Grundgeschäft als Nicht-Entgelt nicht unter Art. 21 MWSTG fällt. Die ESTV war der Meinung, dass diese Leistungen der MWST unterliegen. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
iusNet StR 30.10.2024

Subventionen oder Entgelt für steuerbare Leistungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob es sich bei Revierbeiträgen des Kantons Thurgau um Subventionen oder um Entgelt für eine steuerbare Leistung handelt. Ferner beruft sich der Beschwerdeführer auf die Verbindlichkeit von Auskünften zu einem gleichgelagerten Thema an ein anderes Forstrevier des Kantons. Das Gericht kommt zum Schluss, dass eine steuerbare Leistung vorliegt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 25.09.2024

Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

9C_756/2023

Das Bundesgericht prüft, ob das Bundesverwaltungsgericht dem Steuerpflichtigen zu Recht den Abzug von Vorsteuern auf Beratungsleistungen verweigert hat. Dieses war nämlich der Ansicht, dass kein Anspruch auf Abzug von Vorsteuern besteht, wer zwar bei Rechnungsstellung bzw. im Zeitpunkt des Empfangs der Rechnung die Voraussetzungen dafür erfülle, nicht aber im Zeitpunkt des Leistungsempfangs. Das Bundesgericht führt in seinem Urteil aus, dass der Gesetzeswortlaut im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug ausschliesslich auf die Rechnung abstelle. Demnach heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut.
iusNet StR 25.09.2024

Übersiedlungsgut

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-830/2023

Der Beschwerdeführer qualifiziert die ins Zollinland verbrachten Waren als Übersiedlungsgut. Da notwendige Unterlagen fehlten, wurde das Übersiedlungsgut lediglich provisorisch veranlagt. Innerhalb der gesetzten Frist können die für die Steuerbefreiung notwendigen Dokumente beigebracht werden. Diese wurden jedoch nicht rechtzeitig eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die provisorische Veranlagung korrekter Weise definitiv wurde und die Einfuhrsteuer entstanden ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.08.2024

Ausgenommene Leistungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-252/2024

Im vorliegenden Fall prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob der von der Beschwerdeführerin angebotene Ponyreitkurs für Kinder ab drei Jahren mit Elternbegleitung eine von der Schweizer MWST ausgenommene Bildungsleistung darstellt. Die Richter kommen zum Schluss, dass das Erlebnis im Vordergrund stehe. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.08.2024

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