Ort der Leistung
Ort der Leistung
Ort der Leistung
Die Beschwerdeführerin bietet über ihre Online-Lernplattform gegen eine monatliche Gebühr Fernkurse zum Erlernen der englischen Sprache an. Die Leistung der Beschwerdeführerin umfasst unter anderem den Zugang zur Online-Lernplattform, rund um die Uhr Betreuung und Live-Unterricht durch fachkundige Lehrpersonen. Über die Online-Lernplattform kann sich der Kunde aus den verschiedenen Angeboten seinen eigenen, auf seine persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Lehrplan zusammenstellen. Für den über die Online-Lernplattform angebotenen Live-Unterricht bezieht die Beschwerdeführerin Lehrerstunden und weitere Leistungen von ausländischen Gruppengesellschaften, bei denen die Lehrpersonen üblicherweise angestellt sind.
Die ESTV war der Ansicht, dass der Ort der Leistung dieser von der Beschwerdeführerin angebotenen Fernkurse als in der Schweiz erbracht gelte; zudem seien sie als steuerausgenommene Bildungsleistungen zu qualifizieren. Soweit nicht für eine Versteuerung der Fernkurse optiert wurde, bestehe damit kein Anspruch auf Vorsteuerabzug. Gegen den daraufhin abgelehnten Einspruch erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim BVGr.
In einem ersten Schritt ist nach Ansicht...
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