Ort der erbrachten Dienstleistung
Ort der erbrachten Dienstleistung
Ort der erbrachten Dienstleistung
Im Rahmen einer MWST-Kontrolle stellte die ESTV fest, dass im Inland erbrachte Dienstleistungen der Steuerpflichtigen nicht als solche deklariert worden waren. Die ESTV stellte sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, bei den von der Beschwerdeführerin erbrachten Leistungen handle es sich nicht um Dienstleistungen gemäss Art. 8 Abs. 1 MWSTG. Die Steuerpflichtige sei nicht gewillt, der ESTV nähere Angaben über die Art der weiterfakturierten Leistungen zu machen bzw. entsprechende Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Es bleibe völlig offen, welche Art von Leistungen erbracht worden seien. Die Beschwerdeführerin bringt hingegen vor, bei den von ihr erbrachten Managementleistungen handle es sich sehr wohl um Dienstleistungen gemäss Art. 8 Abs. 1 MWSTG, welche an eine sich im Ausland befindliche Leistungsempfängerin erbracht worden seien und somit nicht der Inlandsteuer unterstünden. Bei der Empfängerin handle es sich nicht um eine passive Investmentgesellschaft, sondern um eine aktive Gesellschaft. Diese sei von der Steuerverwaltung für Zwecke der direkten Steuern als aktive Gesellschaft qualifiziert worden.
Das BVGr führt aus, dass im Regelfall...
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