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Empfängerortsprinzip

Ort der erbrachten Dienstleistung

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A-3375/2023

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, wo der Ort der erbrachten Dienstleistungen war. Die Beschwerdeführerin qualifizierte die Leistungen als Managementleistungen an eine ausländische Gesellschaft, konnte nach Ansicht der ESTV jedoch diese nicht näher präzisieren und nachweisen, dass diese tatsächlich den Ortsbestimmungen von Art. 8. Abs. 1 MWSTG folgen. Zudem handelt es sich bei der Leistungsempfängerin um eine passive Investmentgesellschaft, wobei der wirtschaftlich Berechtigte sein Domizil in der Schweiz hatte. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusnet StR 30.10.2024

Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen

Rechtsprechung
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Vorliegend ist umstritten, ob die Beschwerdeführerin steuerbare Inlandleistungen erbracht hat und demnach rückwirkend steuerpflichtig wird. Die Beschwerdeführerin bestreitet ihre subjektive Steuerpflicht, da sie ihrer Meinung nach keine elektronischen Dienstleistungen in der Schweiz erbringt. Das BVGr urteilt, dass ebensolche Leistungen vorlagen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusnet StR 31.07.2024

Dienstleistungen und deren Leistungsempfänger

Rechtsprechung
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Das BGer überprüfte die strittige Frage der Qualifikation diverser "Gebühren" durch die Flughafen Zürich AG. Es entscheidet, dass die Vorinstanz den Sachverhalt zu Recht als unzureichend eingestuft und die Sache zu ergänzender Abklärung an die ESTV zurückgewiesen hat. Die Beschwerde der ESTV wurde demnach abgewiesen.
iusnet StR 28.06.2021