Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
Die Beschwerdeführerin mit Sitz in Malta ist im Bereich von Online-Sportwetten tätig. Nach diversen Schriftenwechseln, Instruktionen und Besprechungen informierte die ESTV die Steuerpflichtige telefonisch, mit E-Mail vom 26. November 2019 sowie mit Bestätigungsschreiben vom 3. Januar 2020 über die rückwirkende Eintragung in das Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen per 1. Januar 2013. Die Beschwerdeführerin bestreitet ihre subjektive Steuerpflicht in der Schweiz in Ermangelung (steuerbarer) Leistungen, die sie im Inland erbracht haben soll. Die ESTV ist hingegen der Meinung, dass die Beschwerdeführerin elektronische Dienstleistungen im Inland erbracht hat.
Zunächst erörtert das BVGr, ob die Beschwerdeführerin mit den streitbetroffenen Sportwetten überhaupt Leistungen im Sinne des MWSTG erbringt. Der Begriff des verbrauchsfähigen wirtschaftlichen Wertes sei weit zu verstehen und umfasse alles, was in irgendeiner Form einer Bedürfnis- oder Nachfragebefriedigung diene. Bei einer Wette sei die Leistung in der Einräumung einer Gelegenheit, im Falle der Bewahrheitung einer Behauptung einen Gewinn zu erzielen, zu erblicken. Das Entgelt liege im eigenen Wetteinsatz,...
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