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elektronische Dienstleistungen

Steuerpflicht

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5812/2023

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die Beschwerdeführerin zurecht rückwirkend von der ESTV aufgrund der Erbringung elektronischer Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger mehrwertsteuerlich registriert wurde. Diese von der ESTV vorgenommene mehrwertsteuerliche Qualifikation wird im Urteil bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.
iusnet StR 27.11.2024

Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Vorliegend ist umstritten, ob die Beschwerdeführerin steuerbare Inlandleistungen erbracht hat und demnach rückwirkend steuerpflichtig wird. Die Beschwerdeführerin bestreitet ihre subjektive Steuerpflicht, da sie ihrer Meinung nach keine elektronischen Dienstleistungen in der Schweiz erbringt. Das BVGr urteilt, dass ebensolche Leistungen vorlagen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusnet StR 31.07.2024